Schützenhaus

Das Schützenhaus des Bürgerkorps liegt im Schlägler Ortsteil Natschlag und ist zu einem beliebten Treffpunkt für Gardisten, Vereine und sonstige Gruppen geworden.
Das von den Gardisten in Eigenregie erbaute und im Jahr 1980 eingeweihte Schützenhaus mit dem Namen „Winterschwer“ befindet sich auf einem etwa 1 Hektar großen Areal und liegt idyllisch in einem aufgelassenen Steinbruch.

Acht Kleinkaliberstände für eine Distanz von 50 Metern sowie ein Schießstand für Faustfeuerwaffen laden zum sportlichen Schießen ein. Kleinkalibergewehre der Marke „Anschütz Match 54“ sowie „Anschütz Match 1903“ stehen dafür zur Verfügung (davon zwei linkshänder Gewehre).
Schießbetrieb ist von Frühjahr bis Herbst (siehe Öffnungszeiten / Diensteinteilung)  jeweils an Samstag- und Sonntagnachmittagen.

Beim Schießen mit selbst mitgebrachten Waffen (Waffenbesitzkarte oder Waffenschein erforderlich) ist für die Benutzung des eigens dafür vorgesehenen Schießstandes eine Gebühr zu entrichten (Ausgenommen sind Mitglieder der Bürgergarde Aigen-Schlägl und unterstützende Mitglieder).

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit ein Leistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold zu erwerben, wobei mit dem Kleinkalibergewehr 50 Schuss liegend auf die Gästescheibe abgefeuert werden.
Im angeschlossenen Buffet können sich die Schützen während der Schießpausen stärken.
Darüber hinaus erfreut sich das Schützenhaus bei Vereinen und sonstigen Gruppen steigender Beliebtheit. Hier können Feiern in idyllischer Umgebung abgehalten werden.
Im Gastraum des Schützenhauses ist Platz für ca. 40 Personen. Für größere Gruppen bietet sich die Festhalle neben dem Schützenhaus an (Wasser, Schankkühlung, Kuchenkühlvitrine, Geschirr, Besteck, Gläser und Gläserspüler stehen zur Verfügung). Die Miete für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten für private Feiern beträgt €200.- exklusive Strom.

Ob Sie nun Ihre Treffsicherheit testen, eine interne Feier abhalten oder einfach vorbeischauen wollen – die Bürgergarde Aigen-Schlägl freut sich auf Ihren Besuch.
Bei Gruppen ersuchen wir um rechtzeitige vorherige Anmeldung.

Öffnungszeiten

03. Mai bis 12. Juli 2025

SOMMERPAUSE

16. August bis 05. Oktober 2025

Schießbeginn ist Samstag und Sonntag jeweils ab 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

DatumDiensthabenderReservierung
03 + 04 MaiGrübl Franz, Lef Walter
10 +11 MaiPaster Herbert, Fessl Alois10. Mai Lichtenauer Florian
17 + 18 MaiLichtenauer Manfred, Lichtenauer Florian, Hable Martin
24 + 25 MaiLeitner Manfred, Miesbauer Oskar
31 + 01 JuniPöschl Walter, Peter Johann31. Mai Zach Rene
07 + 08 JuniResch Konrad, Barth Sepp07. Juni Kameradschaftsbund Aigen-Schlägl
14 + 15 JuniFuchs Horst,
21 JuniResch Isabella, Stockinger Susanne
22 JuniGESCHLOSSEN50 Jahr Feier Wiedererrichtung
28 +29 JuniMiesbauer Wolfgang, Leitner Reinhard29. Juni Lef Walter
05 + 06 JuliMoser Hans, Hofmann Bruno
12. Juli – 16. AugustSommerpause
19. JuliLindner Karin
27 JuliALLESommerfest
16 + 17 AugustHöfler Alois, Sommer Herbert
23 + 24 AugustGabriel Günther, Krenn Julia
30 + 31 AugustLeutgeb Georg, Öller Günter
06 + 07 SeptemberTrautner Peter, Sigl Gerald
13 + 14 SeptemberBerger Wilfried, Mandl Ewald, Hofer Berthold, Furtmüller Gerhard, Grüll Benjamin, Jungwirth BenjaminSchindlauer Schießen
20 + 21 SeptemberAuer Edith, Reisinger Brigitte, Schuster Alina
27 + 28 SeptemberKrinzinger Michael, Pfleger David
03 OktoberErweiterter DienstNachtschießen der Vereine
04 + 05 OktoberStockinger Gerhard, Leitenmüller Erich

Preise

Gäste:

50 Schuss / 10 Scheiben € 20,00
10 Schuss / 2 Scheiben € 6,00
Standpauschale € 10,00 (ohne Munition und Scheiben)

Unterstützende:

50 Schuss / 10 Scheiben € 15,00
10 Schuss / 2 Scheiben € 5,00
Standpauschale € 5,00 (ohne Munition und Scheiben)

Garde:

50 Schuss / 10 Scheiben € 12,00
10 Schuss / 2 Scheiben € 5,00

Allgemein:

1 Scheibe € 0,50
Leistungsabzeichen € 10,00

Standordnung

Geschätzte Besucher unserer Schießanlage

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf einer Schießstätte befinden und hier scharf geschossen wird.  Gehen Sie mit der Waffe sorgsam um. Die Standordnung ist unbedingt zu beachten!

  1. Alle Schießstandbenützer haben sich vor Beginn des Schießens bei der Standaufsicht zu melden
  2. Den Anweisungen der Schießstättenaufsicht ist strikt Folge zu leisten.
  3. Das Betreten und Verlassen der Schießstätte mit geladener Waffe ist verboten. Die Waffe darf erst am Schießstand geladen werden.
  4. Es darf nur mit Kleinkalibergewehren geschossen werden.
  5. Die Waffe darf ausnahmslos nur auf die Zielscheibe gerichtet werden.
  6. Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt oder abgestellt werden!
  7. Anschlagarten und Zielübungen außerhalb des Schießstandes sind verboten.
  8. Der Schießbetrieb darf nur mit erlaubten Waffen durchgeführt werden.
  9. Nicht erlaubte Waffen sind:
    • Gewehre aller Art (Ausnahme: Kleinkalibergewehre)
    • Waffen mit denen Schrotpatronen verschossen werden
    • Waffen mit denen Explosivgeschosse verschossen werden
    • Vollautomatische Waffen (Maschinenpistolen, usw.)
    • Pistolen aller Art (gilt nur für Kleinkaliberschießstand)
  10. Die ausgehängten Schießzeiten sind einzuhalten.
  11. Das Wegwerfen von Patronenhülsen, leeren Patronenschachteln und gebrauchten Schießscheiben am Stand ist verboten.
  12. Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder sonst beeinflusst oder beeinträchtigt sind sowie solche, über welche ein behördliches Waffenverbot verhängt wurde, ist der Zutritt zu den Schießständen verboten.
  13. Minderjährige (Mindestalter 12 Jahre) sind nur unter Aufsicht einer berechtigten Person zum Schießen berechtigt, dies ist der Standaufsicht gesondert zu melden. Die Aufsichtsperson trägt die volle Verantwortung!
  14. Das Rauchverbot am Stand ist strikt einzuhalten.
  15. Das Übersteigen bzw. Überklettern der Brüstungen ist strengstens verboten.
    Bei Bedarf ist die Standaufsicht zu verständigen.
  16. Es wird empfohlen einen Gehörschutz zu verwenden (befindet sich bei der Schießaufsicht). Für auftretende Gehörschäden wird nicht gehaftet. Ebenso wird auch die Verwendung einer Schießbrille empfohlen.
  17. Für Unfälle aller Art übernimmt die Bürgergarde Aigen – Schlägl keine Haftung. Jeder Schießstandbenützer schießt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko!
  18. Jede mutwillige Beschädigung des Schießstandes, der Schießanlage od. einer Waffe, muss mit finanziellen Mitteln abgegolten werden. Für entstandene Schäden gilt das Verursacherprinzip.
  19. Nach Beendigung des Schießens bzw. vor dem Verlassen des Schießstandes ist die Waffe zu entladen und die Sicherheit herzustellen. D.h. das Magazin muss aus der Waffe genommen werden bzw. muss der Laderaum frei sein.

Bei Zuwiderhandeln gegen diese Standordnung ist die Schießaufsicht berechtigt, den Schützen zum unverzüglichen Verlassen des Schießplatzgeländes aufzufordern.

Faustfeuerwaffen-Schießstand

Benutzung des Faustfeuerwaffen-Schießstandes durch Nicht-Mitglieder

(also Nicht-Mitglied des SSC Aigen-Schlägl und Nicht-Mitglieder der Bürgergarde)

  • Beitritts-Erklärung und FF-Schießstandbenutzungs-Erklärung ist zu unterfertigen
  • Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro wird fällig (unterstützendes Mitglied)
  • mit dem Mitgliedsbeitrag ist 3 x pro Jahr eine Benutzung des FF-Schießstandes gestattet
  • bei mehrmaliger Benutzung des FF-Schießstandes pro Jahr (mehr als 3 x) wird jedes weitere Mal eine Standgebühr von 5 Euro fällig
    (oder Mitglied werden des SSC)

Richtlinien für die Benutzung des FF-Schießstandes:

  1. Meldung bei Diensthabenden im Schützenhaus
  2. Prüfung ob Waffenbesitzkarteninhaber / od. Waffenpass
  3. Prüfung ob Mitglied des SSC oder der Garde
  4. Bei Nichtmitgliedschaft – Standgebühr bzw. Mitgliedsbeitrag wird fällig
  5. Eintragung Name und Adresse und Uhrzeit im Benutzerbuch
    für den FF-Schießstand
  6. FF-Schießstandbenutzungs-Erklärung ist zu unterschreiben
  7. Schlüssel für Schießstand-Hütte
  8. Hinweis: auf Standordnung (siehe Aushang)
  9. Hinweis: Schießen primär aus dem Hütten-Inneren
  10. Hinweis: abgeschossene Patronenhülsen einsammeln
  11. Nach-Schlüssel-Abgabe:
    Eintragung Zeit-Schießende im FF-Schießstand-Buch

Der Schützenmeister: Stb.Fw. Franz Grübl

Dokumente